Schmerzengeld bei Ärztepfusch

Wer einen Arzt aufsucht, hat üblicherweise ein Problem. Im besten Fall ist dieses nach dem Besuch gelöst. In ungünstigen Fällen jedoch, wird durch einen Fehler des Arztes ein Problem nur durch ein anderes ausgetauscht, oder es kommt sogar noch eines hinzu. Arztfehler können dabei in vielen Formen auftreten. Sie rangieren von Aufklärungsfehlern, über Diagnosefehler bis hin zum Behandlungsfehler. Entsteht nun dem Patienten ein Schaden, der vom Arzt aufgrund eines Fehlers schuldhaft verursacht wurde, kann dem Patienten eine Entschädigung in Form von Schmerzengeld zustehen.

Wie hoch ein solches Schmerzengeld ausfällt, lässt sich im Voraus nicht pauschal beantworten. Dies hängt unter anderem vom Grad der Schmerzen ab, denen der Patient ausgesetzt war und letztlich vom Ermessen des Richters.

Beispiel: 4Ob48/16m – OP-Gerät im Körper vergessen – 5.000 EUR

Im vorliegenden Fall brach bei einer Operation am Herzen die Spitze einer OP-Schere ab. Die unternommenen „Bergungsarbeiten“ blieben erfolglos und die Spitze im Körper des Patienten. Das OP-Instrument verursachte dem Patienten keine direkten Schmerzen, musste er fortan mit der Ungewissheit leben, dass sich dies jederzeit änderen könne.
Der Geschädigte nahm Rechtshilfe in Anspruch und suchte einen Rechtsanwalt auf um Schmerzengeld, resultierend aus der Körperverletzung geltend zu machen. Sein Rechtsanwalt brachte daraufhin Klage ein ….. usw.

Bei einer Operation am Herzen brach die Spitze der OP-Schere ab. Die „Bergungsarbeiten“ blieben erfolglos und die Spitze im Körper des Patienten. Sie verursachte dem Patienten keine direkten Schmerzen, jedoch musste er fortan mit der Ungewissheit leben, dass sich dies jederzeit ändern könne. Da gesundheitliche Folgen nicht auszuschließen waren, ist der Verbleib der Spitze als Körperverletzung zu werten gewesen. Die seelischen Schmerzen des Patienten resultieren aus dieser Körperverletzung und sind dementsprechend ersatzfähig. Dafür wurde ihm ein Schmerzengeld iHv 5.000 EUR zugesprochen.

Nach oben ist die Schmerzengeldgrenze prinzipiell offen. Am 27.06.2016 sprach das Landesgericht Innsbruck in seinem Urteil 69 Cg 36/11 k das bisher höchste Schmerzengeld in Österreich iHv 250.000 EUR zu. Es ging an ein Mädchen, dass aufgrund eines Narkosefehlers durch Sauerstoffmangel irreparable Hirnschäden davontrug.

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