LYNUS

“Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

Setzen sie ihr recht durch

Wir übernehmen das finanzielle risiko

IHR RECHT DURCHSETZEN - WIR BERATEN SIE KOSTENLOS

WURDEN SIE ODER IHRE ANGEHÖRIGEN OPFER EINES VERKEHRSUNFALLES IN ÖSTERREICH?

  • Verkehrsunfall als Fahrer oder Beifahrer?
  • Unfall als Fußgänger, Radfahrer oder Beifahrer
  • Fahrerflucht?
  • Unfall mit ausländischem Fahrzeughalter?

Egal ob Sie als Insasse (Beifahrer oder Fahrer) eines Autos oder Motorrades Opfer eines Verkehrsunfalles wurden, oder ob Sie Opfer einer Fahrerflucht wurden.

Wir finanzieren die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Schädiger und Versicherungen.

Kostenlose anfrage:

Verkehrsunfälle in Österreich

Verkehrsunfälle stehen in Österreich an der Tagesordnung (Autounfall, Motoradunfall, Fahrradunfall, Unfall mit einem Scooter). Die Verkehrsteilnehmer sind…

weiterlesen

Wir finanzieren unter anderem die Durchsetzung folgender Ansprüche:

In Wien betragen diese:

  • bei leichten Schmerzen: pro Tag EUR 110,–
  • bei mittleren Schmerzen: pro Tag EUR EUR 220,–
  • bei schweren Schmerzen: pro Tag EUR 330,–

Beispiel:
Das bisher höchste Schmerzengeld wurde in Österreich mit EUR 218.018,- bemessen.
Das Opfer hatte ein Schädelhirntrauma des Grades II und zahlreichen Knochenbrüchen samt schweren inneren Verletzungen, eine hohe Querschnittsymptomatik mit Lähmung des Rumpfes und aller vier Extremitäten, weiter eine Augenmuskellähmung und Lähmung des Atemnervs mit der Notwendigkeit bis an sein Lebensende künstlich beatmet zu werden.

Beispiel:
Schmerzengeld – EUR 160.000,- für eine 41-jährigen Frau für Verletzungen nach einem schweren Verkehrsunfall, Spastik aller vier Gliedmaßen mit Verkürzung der Muskulatur, Erforderlichkeit des Rollstuhls, kurzes Gehen nur mit Unterstützung möglich bei voller Pflegebedürftigkeit, Stuhl- und Harninkontinenz.

Beispiel:
Schmerzengeld – EUR 87.200,- 18-jährige Frau; Querschnittslähmung; anfangs völlige Lähmung der Beine, später Besserung hin zu einer eingeschränkten Beweglichkeit; Gehen nur mit Stützkrücken.

Wir finanzieren die Durchsetzung sämtliche Ansprüche Ihres Kindes gegen den Tierhalter.
Wir tragen besondere Sorge, dass Ihr Kind auch in Zukunft abgesichert wird.

Unserer Erfahrung nach ist gerade diese Absicherung für die Zukunft Ihres Kindes besonders wichtig.

Sollte bei einem Unfall jemand ums Leben gekommen sein, können diese Kosten vom Partner oder Angehörigen geltend gemacht werden.

Ein Anspruch auf Schmerzengeld (Schockschaden) besteht auch schon dann wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Unfallnachricht ausgelöst wird. Der OGH hat ausgesprochen, dass der Trauerschmerz, der nicht zu einer Krankheit führt, zu ersetzen ist, wenn dem Täter ein grobes Verschulden anzulasten ist.

Beispiel:
Schockschaden – EUR 25.000,– 31-jährige Frau; Unfalltod des gleich alten Ehegatten; Depressionen mit Krankheitswert während der Dauer eines Jahres sowie Gewichtsverlust von 23 kg; noch immer leichte psychische Störungen ohne Krankheitswert.

Beispiel:
Trauer –Schmerzengeld von je EUR 20.000,– an die Eltern eines 6-jährigen Kindes.

Beispiel:
Trauer –Schmerzengeld von EUR 35.000,– für den Sohn nach Unfalltod seiner Mutter, auf die er nach dem schon frühen Unfalltod des Vaters seit Geburt an als minderbegabter Sonderschüler besonders fixiert gewesen war.

Durch die Tatsache, dass ein Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, wird es zum Unfallfahrzeug. Für den Fall, dass Sie das Fahrzeug zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Unfall veräußern wollen, müssen Sie im Rahmen des Kaufvertrages die Tatsache des Unfalls dem Käufer offenbaren.

Dies führt regelmäßig dazu, dass der eigentlichen Marktpreis des Fahrzeuges nicht mehr realisiert werden kann.

Unterhaltsansprüche für Witwen, Witwer und Waisen.
Wir finanzieren Ansprüche die sich durch den Tod einstellen.

Beispiel:
das Kind kann einen Schadenersatzanspruch gerichtet auf den entgangenen Unterhalt gegen den Unfalllenker geltend machen.

Wir finanzieren die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, die sich aus Ihrer Erwerbsminderung ergeben.

Bei Personenschäden ist es dem Geschädigten eventuell über einen gewissen Zeitraum nicht möglich sich selbst zu versorgen.

Soweit der Geschädigt daher Dienste von Dritten in Anspruch nimmt, können Pflegekosten ebenfalls im Rahmen der Schadenregulierung geltende gemacht werden.

Sofern der Unfallgegner zur Schadenregulierung verpflichtet ist, muss er im Fall eines Personenschadens sämtliche Behandlungskosten übernehmen, die dem Geschädigten entstehen.

Personenschäden können so erheblich sein, dass der Geschädigte eine Zeit lang oder auf Dauer in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist und einen Verdienstentgang erleidet.

Wir finanzieren die Geltendmachung dieser Erwerbsschäden.

Anspruch auf Entschädigung für verminderte Heiratschancen etc.

Beispiel:
Verunstaltungsschaden: EUR 9.000,– Für verminderte Heiratsaussichten einer 62-jährigen, in einer stabilen Lebensgemeinschaft lebenden Frau, die sich seit einem Verkehrsunfall in einem dem apallischen Syndrom nahekommenden Zustand befindet.

Beispiel:
Verunstaltungsschaden: EUR 20.000,– Amputation des linken Beines eines 14-Jährigen im mittleren Oberschenkeldrittel.

Die Schritte zu Ihrem Recht

1. Finanzierungsantrag

2. Prüfung

LYNUS überprüft Anhand Ihrer Daten ob wir Ihnen helfen können. Benutzen Sie dazu einfach unser Formular.


3. Verfahrensführung

Nach Erhalt Ihrer Unterlagen starten wird das Verfahren.


4. Beendigung

LYNUS übernimmt alle Kosten und Risiken und erhält nur im Erfolgsfall einen Anteil des zurückgeholten Betrages.

Ist doch fair, oder?

Mit LYNUS kannst nur gewinnen!

“Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

“Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

© 2019 LYNUS GmbH