LYNUS

“Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

Setzen sie ihr recht durch

Wir übernehmen das finanzielle risiko

HÄUFIGE FRAGEN ZU UNSERER DIENSTLEISTUNG

Wir haben hier für Sie häufige gestellt Fragen und die dazugehörigen Antworten kompakte zusammengestellt.

Mit der LYNUS Prozessfinanzierung steht ihnen die Möglichkeit offen, risikolos ihre Ansprüche vor den Gerichten oder der Behörden geltend zu machen. Sie müssen keine Geldmittel aufbringen.

Sollten Sie das Verfahren verlieren, trägt LYNUS die gesamten Kosten.

„LYNUS deckt die gesamten Kosten ihres Verfahrens – auch wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen.“

LYNUS deckt grundsätzlich nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages alle Verfahrenskosten, die danach anfallen. LYNUS übernimmt Ihre Rechtsvertretungskosten, Gerichtsgebühren, Kosten für gerichtliche Sachverständigen und Zeugen. Wird das Verfahren verloren deckt LYNUS die Kosten der Gegenseite.

Ihr Vorteil: Sie können risikolos einen Prozess führen.

Nachdem Sie von LYNUS die Finanzierungszusage erhalten haben, deckt LYNUS grundsätzliche alle Verfahrenskosten.
Sie müssen keine eigenen Mittel in den Prozess investieren. Das gilt auch wenn das Verfahren verloren wird.

„Sie führen risikolos ein Verfahren“

Die Vorprüfung und Rechtsrecherche durch LYNUS im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgt kostenlos.

Sofern die Analyse Ihres Falles mit unverhältnismäßigen Mehraufwand verbunden ist werden wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.

Grundsätzlich benötigen wir sämtliche Unterlagen die in einem Verfahren hilfreich sein können.
Dazu zählen schriftliche Korrespondenz, Verträge, Gutachten, Rechnungen, Ärztliche Atteste, Bescheide, ein eventuell bereits verfasster Klageentwurf usw.

Wird die Rechtsverfolgung im Prozessverlauf aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung, geänderter Gesetzeslage oder zwischenzeitiger Insolvenz des Anspruchsgegners als nicht aussichtsreich bewertet, kann das Finanzierungsmandat gekündigt werden.

Unsere Erfolgsbeteiligung vereinbaren wir mit Ihnen individuell.

Grundsätzlich orientiert sich diese nach dem individuellen juristischem Risiko, der durchschnittlichen Verfahrensdauer und der voraussehbaren Kostenbelastung des Verfahrens.

Jene Rechtsvertretung die von Ihnen für die Führung des Verfahrens bevollmächtigt wurde.

LYNUS bleibt grundsätzlich während des gesamten Prozesses im Hintergrund.

Die Schritte zu Ihrem Recht

1. Finanzierungsantrag

2. Prüfung

LYNUS überprüft Anhand Ihrer Daten ob wir Ihnen helfen können. Benutzen Sie dazu einfach unser Formular.


3. Verfahrensführung

Nach Erhalt Ihrer Unterlagen starten wird das Verfahren.


4. Beendigung

LYNUS übernimmt alle Kosten und Risiken und erhält nur im Erfolgsfall einen Anteil des zurückgeholten Betrages.

Ist doch fair, oder?

Mit LYNUS kannst nur gewinnen!

“Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

“Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

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